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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung ist die amtliche Feststellung bestehender Flurstücksgrenzen. Sie ist immer dann notwendig, wenn Eigentümern die Lage von Grenzpunkten und der Verlauf der Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit nicht bekannt ist, und sie z.B. bei Errichtung der Einfriedung (Zaun, Mauer, Hecke) oder eines Gebäudes sicher sein wollen, dass sich das Bauwerk auf dem eigenen Grundstück befindet bzw. vorgeschriebene Grenzabstände eingehalten werden.

Umgangssprachlich wird die Grenzfeststellung auch oft als Grenzwiederherstellung, Grenzvermessung oder Vermessung von Grundstücksgrenzen bezeichnet.

Auch bei Meinungsverschiedenheiten von Nachbarn über den gemeinsamen Grenzverlauf sorgt eine Grenzfeststellung schnell für Klarheit und hilft langwierige und teure Rechtsstreite zu vermeiden.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur führt die Grenzfeststellung stets unparteiisch und unabhängig vom Antragsverhältnis aus.

Der Ablauf einer Grenzfeststellung stellt sich wie folgt dar:

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