Unser Wirkungskreis ist Sachsen-Anhalt -
mit Landkreis Merseburg-Querfurt, Saalekreis, Burgenlandkreis, Halle, Weißenfels und vielen weiteren Orten der Region.
Die Flurstücksbildung ohne Vermessung ist ein Ausnahmefall der Flurstückszerlegung und nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die gesetzliche Grundlage für diesen Ausnahmefall wurde mit der Novellierung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) vom 15.09.2004 geschaffen.
Das Verfahren Flurstücksbildung ohne Vermessung kann nur zur Anwendung kommen, wenn:
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine Flurstücksbildung ohne Vermessung möglich ist, wenn das zu zerlegende Flurstück nach dem 30.05.1992 vermessen wurde. Eine endgültige Beurteilung, ob die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sind, ist erst nach Erhalt der Vermessungsunterlagen möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei Anwendung des Verfahrens Flurstücksbildung ohne Vermessung kein Ortstermin, keine Beteiligung von Grenznachbarn, keinerlei Vermessung stattfinden und dass über das Ergebnis der Flurstücksbildung ohne Vermessung keine gesetzlich vorgeschriebene Niederschrift aufgenommen wird, die dem Antragsteller vorzulegen ist.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, raten wir Ihnen zu einem ausführlichen Beratungsgespräch, bevor sie eine Flurstücksbildung ohne Vermessung beauftragen.