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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Wohn- und Nutzflächenermittlung

Wohn- und Nutzflächenberechnungen dienen der Schaffung  von Rechtssicherheit bei Miet- und Kaufverträgen und bei steuerlichen Feststellungen.

Unter Wohnfläche versteht man alle anrechenbaren Grundflächen einer Wohnung, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

Als Nutzfläche wird insbesondere der gewerblich genutzte Teil einer Immobilie bezeichnet.

Für die Flächenermittlung gibt es keine allgemeingültige oder gesetzlich vorgeschriebene Grundlage. Es gibt verschiedene zulässige Verfahren die Wohn- oder Nutzflächen einer Immobilie zu berechnen.

Zweck

Im Vorfeld der Beauftragung ist zu klären, welche Berechnungsmethode angewendet werden soll.

Die Wahl der Berechnungsmethode ist für das Ergebnis entscheiden, da die Grundflächen je nach gewählter Methode nach unterschiedlichen Maßstäben angerechnet werden.

In der Regel wird für Wohnungsmietverträge die Fläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermitttelt.

Für gewerbliche Mietverträge kann die Nutzfläche nach folgenden Richtlinien berechnet werden:

Ablauf

Zur Wohn- und Nutzflächenermittlung  messen wir zunächst die Immobilie vor Ort auf.
Dabei steht uns neben herkömmlichen Messgeräten auch ein moderner 3D- Laserscanner zur Verfügung.

Aus den Messwerten wird der Grundriss der Immobilie abgeleitet.

Anschließend erfolgt die Flächenermittlung nach der anfangs vereinbarten Berechnungs-Methode.

Ergebnis

Als Ergebnis erhalten sie je nach Vereinbarung

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