Unser Wirkungskreis ist Sachsen-Anhalt -
mit Landkreis Merseburg-Querfurt, Saalekreis, Burgenlandkreis, Halle, Weißenfels und vielen weiteren Orten der Region.
Unter einer Absteckung versteht man die Übertragung und Markierung der geplanten Abmessungen eines Bauwerks in die Örtlichkeit. In Sachsen-Anhalt legt die Bauordnung im § 71 dem Bauherrn die Verpflichtung auf, vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abstecken und die Höhenlage festlegen zu lassen.
In der Regel werden Bauwerke im Bezug auf Grundstücksgrenzen geplant. Deshalb ist es wichtig, dass vor der Absteckung Klarheit über den Verlauf der Grundstücksgrenzen in der Natur herrscht, denn die beste Planung nützt nichts, wenn beim Bau gegen die Baugenehmigung verstoßen wird und Rechte der Nachbarn verletzt werden.
Grobabsteckung:
Bei der Absteckung eines Gebäudes werden üblicherweise zuerst die Eckpunkte des Bauwerks in die Örtlichkeit übertragen und mit Pfählen markiert, damit die Erdarbeiten an der richtigen Stelle ausgeführt werden. Diese Absteckung wird auch als Grobabsteckung bezeichnet.
Feinabsteckung:
Anschließend wird die Geometrie des künftigen Gebäudes exakt auf die Schnurgerüste übertragen und dort mit Nägeln markiert. Diese Absteckung wird auch als Feinabsteckung bezeichnet.
Absteckriss:
Über das Ergebnis der Absteckung wird ein Absteckriss angefertigt, in dem alle abgesteckten Maße dokumentiert sind.
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Bauabsteckung durch Vermessungsingenieur: So sieht ein Absteckriss aus (*.pdf-Datei, 111 KB)