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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Entwurfsvermessung

Für eine optimale Planung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen sind Entwurfsvermessungen notwendig.
Bei der Entwurfsvermessung werden ortsbezogene Daten über das Planungsgebiet erfasst und in Lage- und Höhenplänen dargestellt.

Zunächst ist mit dem Auftraggeber der erforderliche Leistungsumfang in Abhängigkeit vom Verwendungszweck der Planungsgrundlage und den Genauigkeitsanforderungen abzustimmen.
Eventuell erforderliche Unterlagen und Informationen sind zu beschaffen.

Die örtlichen Vermessungsarbeiten beginnen mit der Schaffung von Lage- und Höhenfestpunkten, welche später auch für baubegleitende Vermessungen genutzt werden können.

Kernstück der Entwurfsvermessung ist die topografische Geländeaufnahme des Planungsgebiets, welche mittels tachymetrischer Messverfahren oder mittels GPS-Empfängern erfolgt.
Aus der Geländeaufnahme entstehen in CAD-Qualität Lage- und Höhenpläne, die alle planungsrelevanten Informationen enthalten.
Bei Bedarf erfolgt die Erstellung von Längs- und Querprofilen oder Digitalen Geländemodellen (DGM).
Wenn vom Auftraggeber gewünscht, werden Kanäle, Kabel, Leitungen und unterirdische Bauwerke aus vorhandenen Fremdunterlagen erfasst und in den Lage- und Höhenplan übernommen.

Die Einarbeitung von Katastergrenzen erfolgt, indem die digital vorliegende Automatisierte Liegenschaftskarte in den Lage-und Höhenplan eingepasst wird.
Da die Genauigkeit der ALK stark schwankt, führen wir grundsätzlich eine Qualitätsprüfung anhand des Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters durch und verbessern ggf. die Darstellung der Grenzen.
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, eine amtliche Grenzfeststellung durchzuführen, um den Bestand an Katastergrenzen rechtssicher darstellen zu können.
Die Ausführung von Grenzfeststellungen ist öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten.

Zu unserem Dienstleistungsangebot gehört weiterhin die Ermittlung und das Eintragen von Eigentümerangaben und das Eintragen bestehender öffentlich-rechtlicher Festsetzungen.

Die Übergabe der Daten an den Auftraggeber erfolgt in digitaler Form sowie in dem gewünschten Maßstab als Papierausdruck.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!