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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Flurstücksbildung ohne Vermessung

Die Flurstücksbildung ohne Vermessung ist ein Ausnahmefall der Flurstückszerlegung und nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die gesetzliche Grundlage für diesen Ausnahmefall wurde mit der Novellierung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) vom 15.09.2004 geschaffen.

Das Verfahren Flurstücksbildung ohne Vermessung kann nur zur Anwendung kommen, wenn:

  1. die Koordinaten der Grenzpunkte des zu zerlegenden Flurstücks sich hinreichend genau und zuverlässig im amtlichen Bezugssystem berechnen lassen oder bereits vorliegen, und
  2. die Angaben für die Festlegung der neuen Grenze eindeutig sind, damit eine Übertragung der Grenze in die Örtlichkeit jederzeit möglich ist.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine Flurstücksbildung ohne Vermessung möglich ist, wenn das zu zerlegende Flurstück nach dem 30.05.1992 vermessen wurde. Eine endgültige Beurteilung, ob die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sind, ist erst nach Erhalt der Vermessungsunterlagen möglich.


Vor- und Nachteile der Flurstücksbildung ohne Vermessung:


Der Ablauf einer Flurstücksbildung ohne Vermessung stellt sich wie folgt dar:


Beratung zu Flurstücksbildung ohne Vermessung

Bitte beachten Sie, dass bei Anwendung des Verfahrens Flurstücksbildung ohne Vermessung kein Ortstermin, keine Beteiligung von Grenznachbarn, keinerlei Vermessung stattfinden und dass über das Ergebnis der Flurstücksbildung ohne Vermessung keine gesetzlich vorgeschriebene Niederschrift aufgenommen wird, die dem Antragsteller vorzulegen ist.

Um spätere Nachteile zu vermeiden, raten wir Ihnen zu einem ausführlichen Beratungsgespräch, bevor sie eine Flurstücksbildung ohne Vermessung beauftragen.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!