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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Gebäudevermessung

Vom Grunderwerb zur Immobilie
Grundstückskauf und Hausbau - eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben.
Lesen Sie hier, was wir für Sie leisten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Nach § 14 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden verpflichtet, neu errichtete oder in den Außenmaßen veränderte Gebäude im Liegenschaftskataster nachweisen zu lassen.

Der Gesetzgeber hat dafür zwei Varianten vorgesehen:

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich befugt, Ihnen beide Varianten anzubieten.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und erläutern Ihnen beide Varianten.
Das Ergebnis der Gebäudevermessung ist Grundlage für eventuell notwendige Bescheinigungen zur ordnungsgemäßen Bauausführung bei Baubehörden oder Kreditinstituten.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!