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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Bauabsteckung

Vom Grunderwerb zur Immobilie
Grundstückskauf und Hausbau - eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben.
Lesen Sie hier, was wir für Sie leisten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Vor Baubeginn muss gemäß §71 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und deren Höhenlage festgelegt sein.

Wir führen für Sie eine Grobabsteckung durch, damit die Erdarbeiten an der richtigen Stelle ausgeführt werden können und die Schnurgerüste für den Hochbau errichtet werden können.

Bei der anschließenden Feinabsteckung übertragen wir die Geometrie Ihres zukünftigen Gebäudes exakt in die Örtlichkeit und markieren sie für die Baufirma auf den vorhandenen Schnurgerüsten.

Auf Wunsch stellen wir die Schnurgerüste auch selbst mit eigenem Material auf.

Das Ergebnis der Absteckung wird in einem Absteckriss dokumentiert, den Sie auch zur Vorlage beim Bauordnungsamt nutzen können.

Bitte beachten Sie, dass die Absteckung eines Gebäudes in der Regel in Bezug auf Flurstücksgrenzen erfolgt und Grenzabstände beziehungsweise Abstandsflächen einzuhalten sind.

Sollte die Lage der Flurstücksgrenzen nicht exakt bekannt sein, sind vor der Absteckung zuerst Unterlagen über die Grenzen vom zuständigen Landesamt für Vermessung und Geoinformation (vormals Katasteramt) abzufordern. Bitte berücksichtigen Sie einen angemessenen Bereitstellungszeitraum für diese Unterlagen bei Ihrer zeitlichen Disposition.

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