zum Inhalt

Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Grunderwerb

Vom Grunderwerb zur Immobilie
Grundstückskauf und Hausbau - eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben.
Lesen Sie hier, was wir für Sie leisten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien ist ein notarieller Vertrag vorgeschrieben.

Erwerben Sie eine Teilfläche aus einem bestehenden Flurstück, so ist eine Flurstückszerlegung notwendig.  Diese Flurstückszerlegung kann sowohl vor Abschluss eines notariellen Vertrags als auch nach erfolgtem Vertragsabschluss beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt werden. Die Zerlegung ist die katasterliche Vorbereitung der grundbuchlichen Teilung und hat folgenden Ablauf: Ablauf der Flurstückszerlegung.

Auch wenn Sie ein komplettes Flurstück erworben haben, können Sie nicht davon ausgehen, dass die in der Örtlichkeit vorhandenen Zäune, Hecken oder Bauwerke die exakte Lage der FIurstücksgrenzen kennzeichnen. Rechtssicherheit bringt Ihnen eine Grenzfeststellung durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Bei der Grenzfeststellung erfolgt eine Identitätsprüfung zwischen den örtlich vorhandenen Grenzeinrichtungen und den im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen. Die Kenntnis der exakten Lage der Flurstücksgrenzen ist auch für das spätere Übertragen der Projektgeometrie zu errichtender Bauwerke in die Örtlichkeit notwendig.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!