Unser Wirkungskreis ist Sachsen-Anhalt -
mit Landkreis Merseburg-Querfurt, Saalekreis, Burgenlandkreis, Halle, Weißenfels und vielen weiteren Orten der Region.
Im Unterschied zum Liegenschaftskataster, in dem das Flurstück die kleinste Buchungseinheit darstellt, sind im Grundbuch Grundstücke die Buchungsobjekte.
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, während ein Flurstück niemals verschiedenen Grundstücken zuordenbar ist.
Die Vereinigung ist ein Vorgang im Grundbuch, bei dem mehrere Grundstücke zu einer Buchungseinheit zusammengefasst werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Grundstücksvereinigungen sind im § 890 Bürgerliches Gesetzbuch und § 5 der Grundbuchordnung enthalten.
Die Vereinigung setzt einen Antrag des Grundstückseigentümers voraus, der amtlich zu beglaubigen ist.
Vereinigungsanträge werden durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde kostenfrei beglaubigt.