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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Flurstückszerlegung für Grundstücksteilung

Die Flurstückszerlegung ist Voraussetzung für eine Teilung von Grundstücken.
Sie ist immer dann notwendig, wenn ein Flurstück in Teilflächen aufgeteilt werden soll.
Bei der Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen sind rechtliche Vorgaben zu beachten, um später unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.

Soll die Flurstückszerlegung infolge der Neuanlage oder Verbreiterung einer Straße, Bahnlinie, eines Kanals usw. erfolgen, wird dieser Sonderfall als Schlussvermessung oder Vermessung langgestreckter Anlagen bezeichnet.

Ausnahmefälle der Flurstückszerlegung sind die Sonderung und die Flurstücksbildung ohne Vermessung.


Der Ablauf einer Flurstückszerlegung stellt sich wie folgt dar:

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