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Dipl.-Ing. Henry Brumme | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | Merseburg | Sachsen-Anhalt

Liegenschaftsvermessung

In Deutschland sind alle Flurstücke mit ihren rechtlichen Grenzen und tatsächlichen Eigenschaften wie Lage, Nutzungsart, Größe und Bebauung in einem öffentlichen Register, dem Liegenschaftskataster, nachgewiesen.

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist gemäß Grundbuchordnung das amtliche Verzeichnis des Grundeigentums und soll den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden.

Vermessungen zur Fortführung der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Inhalte werden als Liegenschaftsvermessung bezeichnet und sind hoheitliche Aufgaben in Kompetenz der einzelnen Bundesländer.

Wie ist die Vermessung von Grundstücken gesetztlich geregelt?

Im Land Sachsen-Anhalt bildet das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) vom 03.08.2004 die gesetzliche Grundlage.

Nach § 1(2) dieses Gesetzes obliegen Liegenschaftsvermessungen grundsätzlich den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes.

Aufgaben der Liegenschaftsvermessung

Liegenschaftsvermessungen werden unterschieden in:

Kosten für Liegenschaftsvermessung

Die Kosten für Liegenschaftsvermessungen sind landeseinheitlich in der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen festgelegt.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Seit Gründung des Vermessungsbüros zu Beginn des Jahres 1991 bin ich zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen im Land Sachsen-Anhalt befugt.

Nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen zur Zulassung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren im Land Sachsen Anhalt geschaffen wurden, erhielt ich am 02.07.1993 die Bestallungsurkunde zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit Amtssitz in Merseburg.
 

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